Medizinische Behandlungspflege
Professionelle medizinische Versorgung direkt bei Ihnen zu Hause in Cuxhaven. Unser Fachpersonal stellt sicher, dass ärztliche Verordnungen präzise und einfühlsam umgesetzt werden.
Was ist Behandlungspflege?
Die medizinische Behandlungspflege (nach SGB V) umfasst alle Leistungen, die von einem Arzt angeordnet werden, um eine Krankheit zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Im Gegensatz zur Grundpflege (SGB XI), die eher auf die allgemeine Lebensführung abzielt, steht hier die medizinische Notwendigkeit im Vordergrund.
Bei PflegeWert in Cuxhaven übernehmen hochqualifizierte, examinierte Pflegefachkräfte diese Aufgaben, um Ihnen einen Krankenhausaufenthalt zu ersparen oder diesen zu verkürzen.
Wundversorgung
Modernes Wundmanagement
Fachgerechte Versorgung von chronischen und akuten Wunden, Verbandswechsel und Dekubitusbehandlung.
Medikamentengabe
Sicher und zuverlässig
Richten und Verabreichen von Medikamenten sowie Überwachung der Einnahme nach ärztlichem Plan.
Injektionen
Insulin & mehr
Fachgerechte Verabreichung von Injektionen (s.c. und i.m.), wie z.B. Insulin oder Thrombosespritzen.
Vitalzeichenkontrolle
Gesundheit im Blick
Regelmäßige Messung von Blutdruck, Blutzucker und Puls zur Dokumentation und Sicherheit.
Der Weg zur Versorgung
Ärztliche Verordnung
Ihr Hausarzt stellt eine Verordnung für häusliche Krankenpflege (Muster 12) aus.
Kontakt zu uns
Sie rufen uns an. Wir besprechen den Umfang und planen den ersten Besuch.
Abwicklung
Wir kümmern uns um die Einreichung bei der Krankenkasse und die Genehmigung.
Fragen?
Wir beraten Sie gerne unverbindlich zu Verordnungen und Leistungen der Krankenkasse.
Wussten Sie schon?
Für die Behandlungspflege (SGB V) ist kein Pflegegrad erforderlich. Die Leistungen werden direkt über die Krankenkasse abgerechnet, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Häufige Fragen zur Behandlungspflege
Wer übernimmt die Kosten?
Die Kosten werden in der Regel von der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse getragen, da es sich um eine medizinisch notwendige Maßnahme handelt.
Wie lange wird Behandlungspflege genehmigt?
Dies hängt von der ärztlichen Verordnung ab. Sie kann für einige Wochen (z.B. nach OP) oder auch dauerhaft bei chronischen Erkrankungen genehmigt werden.
Zahle ich eine Zuzahlung?
Gesetzlich Versicherte leisten eine Zuzahlung von 10 Euro pro Verordnung sowie 10 % der Kosten für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr, sofern sie nicht befreit sind.