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PflegeWert Cuxhaven - Beratungsbesuche
Qualitätssicherung § 37.3

Beratungsbesuche

Unterstützung und Sicherheit für alle, die Pflegegeld beziehen. Wir beraten Sie kompetent in Ihrem Zuhause in Cuxhaven – professionell, verständlich und einfühlsam.

Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wer Pflegegeld bezieht und seine Pflege selbst organisiert, ist gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Dies dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und die Pflegeperson fachlich zu unterstützen.

Bei diesen Besuchen geht es uns nicht um Kontrolle, sondern um echte Unterstützung. Wir geben Tipps zur Erleichterung des Pflegealltags, weisen auf Hilfsmittel hin und beantworten Ihre Fragen.

Intervalle ab 2026

Durch das BEEP-Gesetz wurden die Intervalle zum 1. Januar 2026 wie folgt vereinheitlicht:

Pflegegrad 2 & 3 Verpflichtend: Halbjährlich
Pflegegrad 4 & 5 Verpflichtend: Halbjährlich (NEU ab 2026)

Hinweis: Empfänger von Sachleistungen oder Kombinationsleistungen können diese Beratung ebenfalls freiwillig in Anspruch nehmen.

Hilfsmittelberatung

Wir prüfen, ob Hilfsmittel (z.B. Pflegebett, Rollstuhl) den Alltag erleichtern könnten und unterstützen bei der Beantragung.

Entlastungstipps

Wir informieren über Leistungen wie Verhinderungspflege oder Entlastungsbetrag, um Pflegende vor Überlastung zu schützen.

Kostenübernahme

Die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche werden vollständig von Ihrer Pflegekasse übernommen. Für Sie entstehen keine Kosten. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab.

Nächster Termin?

Sie haben eine Benachrichtigung Ihrer Kasse erhalten? Melden Sie sich bei uns für eine schnelle Terminvereinbarung in Cuxhaven.